Im Hausarztmodell müssen Patienten bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst ihren Hausarzt aufsuchen. Ausgenommen sind Notfälle, möglicherweise auch Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und Kinderarzt, sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes.
der Hausarzt
- übernimmt die Behandlung
- überweist bei Bedarf an Fachärzte bzw. Krankenhäuser
- hat einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten, sowie die vorgenommenen Behandlungen.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 03. Januar 2010 um 07:55 Uhr |